GOBD & Verfahrensdoku-mentation: Stolperstein oder Chance?
Digitale Unternehmensprozesse müssen steuerrechtlich anerkannt werden. Tun Sie dies nicht, oder genügen Ihre Software und Prozesse nicht den vorgegebenen Richtlinien, kann dies in Zukunft zu unberechtigten Gewinnhinzuschätzungen sowie zum Wegfall des Vorsteuerabzuges führen !
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GOBD im Überblick
GOBD Konformität ist deutlich mehr als es auf den ersten Blick erscheint. Im Zuge einer Verfahrens-dokumentation können wir oftmals beispielsweise unwirtschaftliche Prozesse identifizieren und diese entsprechend anpassen.
Wir beraten Sie hier gerne! Wir prüfen nicht nur, wir packen mit an!
Verfahrensdokumentation als Chance sinnvoll nutzen!
In unserer Informationssammlung finden Sie unter anderem:
Aufbau & Praxistipps für die Verfahrensdokumentation
Welche Chancen bietet mir die Verfahrensdokumentation
Checkliste zum Überprüfen, ob Ihre Software GoBD-Konfrom ist
Wie archiviere ich GoBD-Konform?
Konkrete weiterführende Schritte für den Start hin zur GoBD-Konformität
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1. Prüfen
Über ein telefonisches Gespräch mit Ihrem Verantwortlichen mach wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen
Archivieren Sie revisionssicher?
Was für Prozesse und Software nutzen Sie?
Gibt es eine Verfahrensdokumentation?
2. Anpacken
Gemeinsam machen wir Sie GOBD-Konform. Gerne kommen wir auch zu Sie raus und helfen direkt vor Ort
Wir unterstützen Sie bei Software und Prozessumstrukturierungen
Wir erstellen für Sie die Verfahrensdokumentation
Verbessern genereller IT-Sicherheit
3. Sicherheit
Mit gutem Gewissen in die nächste Betriebsprüfungen
Gewinnhinzuschätzungen sollten vermieden sein
Berechtigung zum Vorsteuerabzug sollte erhalten bleiben
Durch generelle höhere IT-Sicherheit vor Cyberangriffe besser geschützt
Vereinbare ganz einfach dein kostenloses Erstgespräch
Alles wichtige nochmal zusammengefasst:
GoBD bedeutet - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
Die GoBD gilt für alle Daten, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehören gemäß § 147 Abs. 1 AO unter anderem Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Handelsbriefe sowie Buchungsbelege. Es gilt somit für alle Unternehmen in Deutschland!
Ein Unternehmer handelt GoBD-konform, wenn er über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfristen hinweg, die in den GoBD verankerten Ordnungsvorschriften sicherstellen kann. Die geforderte Ordnungsmäßigkeit gilt für alle steuerrelevanten Dokumente – ob in Papierform oder elektronisch.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Unterlagen GoBD-konform archiviert werden müssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Für eine GOBD - konforme Aufbewahrung müssen alle Prozesse und Abläufe dokumentiert und protokolliert werden. Dies alles ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Sie ist Grundlage für das ersetzende Scannen. Vorlagen oder Formulare gibt es vom Gesetzgeber nicht. Sie müssen den Zustand des Zeitpunktes der Archivierung abbilden, also den Originalzustand. Änderungen oder Löschungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Jede Änderung muss nachvollziehbar und gekennzeichnet sein. Die GOBD fordert an dieser Stelle eine lückenlose Protokollierung.
Überprüft wird die Einhaltung der GoBD von Prüfern des Finanzamts im Rahmen von Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder allgemeinen Betriebsprüfungen. Werden dabei Mängel oder Verstöße entdeckt, können sie eine Schätzung von Umsatz und Gewinn nach sich ziehen.
Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation. Zur Erstellung können entweder entsprechende Tools oder aber auch Word, PowerPoint etc. genutzt werden.
Gerne übernehmen wir Ihre Verfahrensdokumentation für Sie!
Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation durchschnittlich im Rahmen zwischen 1000 EUR und 6.000 EUR. Die Kosten sind hierbei natürlich stark abhängig vom Aufwand, der benötigt wird, um die Verfahrensdokumentation zu erstellen.
Eine Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern Pflicht! Dass eine Verfahrensdokumentation erforderlich ist, ergibt sich aus den GOBD, die für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist
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